Allgemeine Hinweise für Wasserdichtheit | DIN 8310
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Uhrengehäuse sind passgenau aus mehreren Materialien zusammengesetzt, die bei Temperaturschwankungen unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten haben können. |
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Um die Wasserdichtheit für bestimmte Anforderungen dennoch zu gewährleisten, gibt es spezielle Konstruktionen mit eingearbeiteten Dichtungen. Diese unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Sie werden u. a. von Schweiß und Säuren angegriffen. |
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DIN 8310 regelt Kriterien für Konstruktion und Prüfstücke, die neue Uhren aushalten müssen. Die Widerstandsfähigkeit wird in bar oder m(meter) angegeben und auf dem Gehäuseboden vermerkt |
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Als „wassergeschützt“ („waterresistent“) werden Uhrgehäuse bezeichnet, die widerstandsfähig sind gegen Schweiß, Wassertropfen, Regen usw.. Sie müssen, in Wasser eingetaucht, über 30 Minuten bei einer Wassertiefe von 1 m ohne Eindringen von Wasser überstehen. Diese Uhren sind für den normalen, Täglichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht unter Bedingungen verwendet werden, bei denen Wasserdruck und Temperaturen erheblich variieren. |
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Bei einer zusätzlichen Angabe eines Drucks wie z. B. „3 bar“ sind die Prüfbedingungen verschärft. Die Druckangabe „3 bar“ darf nicht verwechselt werden mit der Tauchtiefe, sondern ist die Definition des Prüfdrucks. Ein Prüfdruck von „3 bar“ wird in 30 m. Wassertiefe erreicht. |
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Beim Schwimmen und beim Sprung ins Wasser kann kurzfristig durchaus ein größerer Druck auf die Dichteelemente entstehen als der garantierte Prüfdruck. Besonders gefährdet sind die Uhren, wenn man nach längerem Sonnenbaden ins Wasser springt, weil sich dann der Aufschlagdruck mit dem Unterdruck durch die Abkühlung addiert, was leichter zu Schäden führen kann. |
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D I N |
Beim Batteriewechsel ist es wichtig, die Gebrauchseigenschaften von nach DIN-gefertigten Uhren und die Dichtungen entsprechend zu überprüfen und ggf. zu erneuern |