Allgemeine Reparatur- und Servicebedingungen


  1. Allgemeines

Für sämtliche Lieferungen und Reparaturarbeiten sind nur die nachstehenden Bedingungen gültig. Falls ihnen nicht postwendend widersprochen wird, setzen wir das Stillschweigen des Kunden als Anerkenntnis unserer Bedingungen voraus. Anderslautende Bedingungen bedürfen zur Anerkennung unserer ausdrücklichen Bestätigung.


  1. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur

    1. Der Reparaturauftrag zwischen Ihnen und uns kommt nur zustande, wenn Sie den Reparaturauftrag schriftlich erteilen. Mündliche Abreden sind unwirksam. Reparaturaufträge werden ohne Erstellung einer zusätzlichen Auftragsbestätigung ausgeführt wenn mit der Einsendung ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist.

    2. Auf ausdrückliche Anforderung des Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Beträgt der Reparaturwert weniger als Euro 50,00 pro Uhr, so wird kein Kostenvoranschlag erstellt, sondern die Reparatur direkt durchgeführt. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Bei einer Überschreitung des Kostenvoranschlages um mehr als 20 % sind wir jedoch verpflichtet, Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Mündlich abgegebene Reparaturrichtpreise sind unverbindlich. Die Genehmigung von Kostenvoranschlägen durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Der Kostenvoranschlag ist pauschal mit Euro 25,00 zu vergüten. Diese Kosten für die Fehleranalyse und die Erstellung eines Kostenvoranschlages werden bei der Nichtausführung der Reparatur in Rechnung gestellt. Die Kostenvoranschlagspauschale wird bei der Erteilung des Reparaturauftrages verrechnet. Kostenvoranschläge sind ab Erstellungsdatum für 6 Wochen gültig, bei Wasser- und Säureschäden jedoch nur für 2 Wochen. Die Kostenvoranschlagsgebühr für nichtausgeführte Reparaturen kann bei späterer Wiedereinlieferung und Ausführung der Reparatur nicht angerechnet werden. Wird ein Auftrag nicht innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlages erteilt, so wird die Sache unrepariert und auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Zeigt sich im Verlauf der Reparatur, dass weitere Mängel vorliegen, so wird die Reparatur unterbrochen und die Reparatur erst noch Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages fortgesetzt.

    3. Wird eine Sache unrepariert zurückerbeten, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt worden ist, so erheben wir eine pauschale Versandgebühr.

    4. Die in diesen Klauseln aufgeführten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versandkosten.

    5. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf den Kunden über. Für den zufälligen Untergang des Reparaturgutes sind wir nicht verantwortlich.

    6. Nicht vorhersehbare Verzögerungen, z.B. bei Ersatzteilbeschaffung sowie Störungen im Bereich der Zulieferanten, berechtigen uns zu einem angemessenen Lieferaufschub. Sollte sich wegen nicht mehr lieferbarer Ersatzteile eine Reparatur als unmöglich herausstellen, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Hierbei sind Schadensersatzansprüche des Kunden – außer bei Nachweis grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

    7. Werkunternehmerpfandrecht. Bis zur vollständigen Bezahlung der ausgeführten Arbeiten steht uns das Recht zu, den zur Instandsetzung übergebenen Gegenstand einzuhalten.

    8. Wir versenden ausschließlich mit versichertem Paketversand. Beim Empfang des Paketes hat der Kunde die Pflicht, das Reparaturgut bzw. die Ersatzteillieferung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit und auf Funktion zu überprüfen. Bei Transportschäden ist unverzüglich beim Beförderer eine Tatbestandaufnahme zu beantragen. Auch bei der späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der ersten Prüfung nicht festgestellt werden konnten, möchten wir Ihnen aus Beweisgründen dringend empfehlen, schnellstmöglich eine schriftliche Mängelanzeige zu erheben. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.

    9. Werden reparierte Sachen nicht spätestens 2 Monate nach Mitteilung der Fertigstellung oder dem Zustellversuch abgeholt oder übernommen, entfällt von diesem Zeitpunkt an unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung können wir die Sache im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Auftraggeber verrechnen.

    10. Vom Kunden nicht mehr benötigte Ersatzteile werden von uns nicht zurückgenommen.

    11. Wird der Versand oder die Abholung ohne unser Verschulden verzögert, so können wir die Aufbewahrung längstens für die Dauer von 2 Monaten besorgen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jegliche Haftung.

    12. Reparaturaufträge werden von uns vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

    13. Wir behalten uns das Recht vor, bei Notwendigkeit Reparaturen an eine geeignete Werkstatt weiterzuleiten.

    14. Garantiereparaturen für Hersteller, die wir vertreten, werden nur nach vorheriger schriftlicher Absprache entgegengenommen.


  1. Mängelansprüche und Haftung

    1. Gewährleistungsansprüche bestehen für die Dauer von 12 Monaten nach Abnahme. Von uns durchgeführte Reparaturen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, werden in angemessener Frist unentgeltlich nachgebessert.

    2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Reparaturkosten verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

    3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln auf Grund unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung. Weiterhin leisten keine Gewähr für Schäden, die durch Selbstverschulden oder durch Eingriffe von nicht autorisierten Personen oder Werkstätten verursacht wurden. Hinsichtlich der Beweislast gilt die gesetzliche Regelung.

    4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber auch wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.


  1. Zahlung

    1. Die Fälligkeit der Zahlung ist aus der Rechnung ersichtlich.

    2. Die Zahlung erfolgt bei Abholung in bar.

    3. Bei Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns dies zur Ausübung des Unternehmenspfandrechtes am reparierten Gerät.

    4. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz zu fordern. Es bleibt uns vorbehalten, darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.


  1. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des Zulässigen personenbezogene Daten speichern. Wir handeln aber nicht mit diesen Daten. Wir weisen ferner auf Ihr Auskunftsrecht nach den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen hin.


  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

6.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich unser Geschäftssitz.

6.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei kaufmännischen Kunden für beide Teile unser Geschäftssitz in Michelstadt oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland.

6.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.

 7.    Batterierücknahme

       8.    Verpackungsverordnung

            Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer             gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4100123) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter             www.landbell.de.

        9.    Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.